AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaffee Partner GmbH für Bestellungen unter www.kaffee-partner-shop.de

I. Allgemeine Bestimmungen für alle Kaufverträge

1. Geltungsbereich

1.1. Für Kaufverträge, die Sie über www.kaffee-partner-shop.de mit der Kaffee Partner GmbH (nachfolgend: „wir“) schließen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2. Lediglich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB mit Sitz in Deutschland sind zum Kauf über www.kaffee-partner-shop.de berechtigt.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation unserer Waren auf der Internetseite stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung und somit ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Insbesondere stellt die Warenpräsentation keinen verbindlichen Antrag den Abschluss eines Kaufvertrages dar.

2.2. Die Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt wie folgt: Sie klicken beim jeweiligen Produkt auf „In den Warenkorb“. Den Warenkorb öffnen Sie durch Klick am oberen Bildschirmrand, hiernach klicken Sie auf „zur Kasse gehen“. Sie geben hier eine Rechnungs- und ggf. Lieferadresse ein, durch Klick auf „Fortsetzen“ kommen Sie zur Auswahl der Zahlungsart. Hiernach gelangen Sie durch „Fortsetzen“ zur Übersicht der Bestelldaten. Nach Abhaken des Kästchens zur Kenntnisnahme der AGB klicken Sie auf „Jetzt bestellen“.

2.3. Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie zunächst eine Bestätigung, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes dar. Ein Vertrag kommt durch die Bestelleingangsbestätigung noch nicht zustande.

2.4. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen gegenüber per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware die Annahme des Angebots erklären.

2.5. Sie haben während des Bestellvorgangs jederzeit die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren. Vor Abgabe der Bestellung werden sämtliche Eingaben übersichtlich angezeigt und können noch einmal geändert werden. Dies ist möglich durch Auswahl der „zurück“-Funktion in Ihrem Browser oder Klick auf „Bearbeiten“ bzw. „Bearbeiten Sie Ihren Warenkorb“.

3. Identität des Vertragspartners

Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Kaffee Partner GmbH zustande.

Kaffee Partner GmbH
Kaffee-Partner-Allee 1
49090 Osnabrück

4. Speicherung von Bestelldaten

Die Daten aller Ihrer Bestellungen aus unserem Webshop werden gespeichert und können auf der Internetseite unter der Rubrik „Mein Kaffee Partner-Shop, Account-Übersicht“ über den Button „Meine bisherigen Bestellungen anzeigen“ jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden. Im Übrigen wird der Vertragstext nicht gespeichert und ist nicht abrufbar.

5. Lieferung und Lieferzeit

5.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms® 2020).

5.2. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

5.3. Etwaige Liefertermine sind stets unverbindlich, sofern keine abweichenden Angaben beim jeweiligen Artikel genannt sind oder etwas anderes vereinbart ist.

5.4. Geraten wir in Lieferverzug, ist ein etwaig geltend zu machender Verzugsschaden auf 5% des Lieferwertes begrenzt. Etwas anders gilt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6. Preise und Versandkosten

6.1. Unsere Preise verstehen sich in EURO zzgl. Umsatzsteuer sowie zzgl. einer Versandkostenpauschale.

6.2. Die Höhe der Versandkostenpauschale ist von der Höhe des jeweiligen Bestellwertes abhängig. Eine Auflistung ist auf der Internetseite über den Link „Versandkosten“ abrufbar und wird im Warenkorb angegeben.

7. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

7.1. Eine Lieferung erfolgt lediglich an deutsche Festlandadressen.

7.2. Die Zahlung kann per Vorkasse, per Bar-Nachnahme oder per Überweisung vorgenommen werden.

7.3. Bei Zahlung per Vorkasse oder per Überweisung sind sämtliche Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Zahlung per Bar-Nachnahme tritt Fälligkeit bei Anlieferung der Ware ein. Bei Zahlung per Nachnahme wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt.

7.4. Sie sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

7.5. Sie sind zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen und rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

7.6. Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

9. Gewährleistung / Schadensersatz

9.1. Bei Vorliegen eines Mangels gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.

9.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Unberührt bleiben Ansprüche auf Schadenersatz wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Körper-/Gesundheitsschäden, Ansprüchen aus Produkthaftung und im Rahmen des § 478 BGB. Nacherfüllungsmaßnahmen führen nicht zu einer Verlängerung der in Satz 1 geregelten Frist und beinhalten kein, einen neuen Verjährungsbeginn auslösendes, Anerkenntnis.

9.3. Die Mängelrechte setzen voraus, dass Sie Ihren Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen sind. Mängelrügen haben schriftlich unter Angabe der Art und des Umfanges der Abweichung von der vereinbarten bzw. üblichen Beschaffenheit oder Verwendungseignung zu erfolgen.

9.4. Ein Sachmangel der Ware liegt vor, wenn die Ware wesentlich von der in der Beschreibung vereinbarten Ausführung, Menge, Beschaffenheit, Verwendungseignung oder, wenn nichts anderes vereinbart ist, von der in Osnabrück üblichen Beschaffenheit und Verwendungseignung abweicht. Ein Rechtsmangel der Ware liegt vor, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in der Bundesrepublik Deutschland durchsetzbaren Rechten oder Ansprüchen Dritter ist. Weitergehende gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit unsererseits bleiben unberührt.

9.5. Bei berechtigten Beanstandungen können Sie nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware.

9.6. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.

9.7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Außer im Falle einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung ist die Schadenersatzhaftung unsererseits jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, d.h. der Ersatz mittelbarer Schäden wie entgangener Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen.

9.8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Ersatz mittelbarer Schäden, wie entgangener Gewinn oder Produktionsausfall, ist ausgeschlossen.

9.9. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit bleibt von vorstehenden Beschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, im Rahmen von Garantien sowie des § 478 BGB.

9.10. Eine Haftung für normale Abnutzung sowie Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung ist ausgeschlossen. Werden Betriebs-, Bedienungs-, Sicherheits- oder Wartungsanweisungen, insbesondere die technischen Datenblätter, nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Mängelhaftung, wenn nicht der Kunde eine substantiierte Behauptung widerlegt, dass erst durch diese Umstände der Mangel eingetreten ist.

9.11. Wir haften nicht für Mängel auf Ihrer Seite oder auf Ihre Veranlassung von Dritten beigestellten Teilen bzw. Komponenten oder für Mängel des Endproduktes, die auf die Fehlerhaftigkeit solcher Beistellteile zurückzuführen ist.

10. Höhere Gewalt

10.1. Treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, welche einer Erfüllung unserer Leistungspflicht entgegenstehen, so werden wir Sie unverzüglich schriftlich oder in Textform hierüber informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung durch die Höhere Gewalt herauszuschieben, sofern wir nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefer- bzw. Leistungsgarantie übernommen haben. Höhere Gewalt bedeutet in diesem Zusammenhang ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis wie etwa Krieg oder terroristische Akte, Aufruhr, Naturkatastrophen, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche, Pandemien und Embargos. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

10.2. Hält der Zustand Höherer Gewalt länger als 6 Monate an, so sind wir berechtigt, eine unverzügliche Anpassung der Liefervereinbarung nach § 242 BGB (Treu und Glauben), z.B. durch Anpassung von Lieferfristen und Fristen, spätestens binnen 30 Kalendertagen analog den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zu verlangen, soweit unsererseits kein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für die Lieferung/Leistung übernommen wurde. Ist die Vertragsanpassung unmöglich oder objektiv unzumutbar, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche von Ihnen, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sind Sie Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Kaffee Partner. Kaffee Partner ist jedoch auch berechtigt, Klage an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.

11.3. Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Osnabrück.

II. Besondere Bestimmungen der Kaffee Partner GmbH für CO²-Bestellungen

1. Geltungsbereich

Ergänzend zu den „Allgemeinen Bestimmungen für alle Kaufverträge“ gem. Ziffer I dieser AGB gelten für die Bestellung und Lieferung von CO² in CO²-Gasflaschen zusätzlich die folgenden Bestimmungen.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die Belieferung von CO² in CO²-Gasflaschen mit unterschiedlichem Fassungsvermögen (nachfolgend „Behälter“) nach Bestellungen über unseren Webshop.

2.2. Der Anschluss der Behälter erfolgt bei Behältern mit einem Fassungsvermögen von 2 kg oder 6 kg durch uns oder einen durch uns beauftragten Servicepartner, wenn Sie bei Bestellung einen Anschlussservice ausgewählt haben.

2.3. Haben Sie keinen Anschlussservice gewählt, erfolgt der Anschluss des Behälters durch Sie. Bei Bestellung von Behältern mit einem Fassungsvermögen von 425 Gramm sind Sie stets für den Anschluss des Behälters selbst zuständig.

3. Eigentum am CO², Miete der Behälter

Mit Vertragsschluss erwerben Sie ausschließlich Eigentum an dem CO², welches in den Behältern enthalten ist. Die Behälter, die wir Ihnen im Zuge der Lieferung des CO² überlassen, werden unabhängig von ihrem Fassungsvermögen ausschließlich an Sie vermietet und ausdrücklich nicht verkauft. Die Behälter werden daher nur zur Entnahme des von uns gelieferten CO² überlassen. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte oder erneute Befüllung durch einen Dritten ist ausdrücklich untersagt.

4. Mietdauer und Mietzahlung für CO²-Behälter

4.1. Die mietweise Überlassung der Behälter erfolgt für unbestimmte Zeit.

4.2. Die Überlassung der Behälter erfolgt für die ersten 6 Monate der Mietzeit ab Lieferung kostenfrei. Ist der Behälter nach Ablauf dieses Zeitraums nicht an uns zurückgegeben worden, berechnen wir Ihnen eine monatliche Miete für jede betroffene Flasche gemäß der vertraglichen Vereinbarung.

5. Rückgabe der CO²-Behälter

5.1. Für Behälter mit einem Fassungsvermögen von 2 kg und 6 kg ist eine für Sie kostenfreie Rückgabe der Behälter stets nach Bestellung und Anlieferung eines neuen befüllten Behälters mit einem Fassungsvermögen von 2 kg und 6 kg durch uns möglich. Hierzu genügt die Übergabe des leeren Behälters an uns oder unseren Servicepartner. Sollen Behälter mit dem vorgenannten Fassungsvermögen außerhalb eines regulären Behältertauschs zurückgegeben werden, erfolgt die Abholung durch uns oder durch unseren Servicepartner ausschließlich kostenpflichtig zu den vertraglich vereinbarten Konditionen.

5.2. Für Behälter mit einem Fassungsvermögen von 425 Gramm werden Ihnen entsprechende Retourentickets für den kostenfreien Rückversand der Behälter durch uns zur Verfügung gestellt.

6. Haftung für CO²-Behälter

6.1. Für den Verlust oder eine über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung oder Verschmutzung der Ihnen überlassenen Behälter haften Sie und erstatten uns die Kosten einer erforderlichen Instandsetzung. Bei Verlust, Untergang oder irreparabler Beschädigung der Behälter sind wir berechtigt, einen Schadensersatz gemäß der vertraglichen Vereinbarung von Ihnen zu verlangen.